Prüfung von Leitern und Tritten (Steighilfen) für ihr Unternehmen bzw. Betriebsausstattung!
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Betreibers einer Arbeitsstätte Unfälle zu vermeiden. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Leitern und Tritte im Unternehmen. Die Leitern und Tritte werden nach der BetrSichV und der DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Die Dienstleistung als externer Leiterbeauftragter würde ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen!
Ihre Vorteile einer Bestellung von meiner Person als Leiterbeauftragter Ihres Unternehmens:
- Inventarisierung und Dokumentation der gesamten Steighilfen.
- Sie brauchen keine eigenen Mitarbeiter zeit- und kostenintensiv aus- und fortbilden lassen.