Flucht- und Rettungsplan nach
DIN ISO 23601
Die Verpflichtung für einen Unternehmer zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder aus den jeweiligen Sonderbauordnungen der einzelnen Bundesländer.
Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Außerdem enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Weiterhin sind aus dem Plan die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitätsräumen, manuellen Brandmeldeeinrichtungen, Krankentragen und Rettungsleitern ersichtlich.
Die Darstellung dieser Informationen erfolgt mit graphischen Symbolen in einem Geschossgrundriss. Dieser ist in der Regel im Maßstab 1:100 gezeichnet und für den Betrachter lagerichtig dargestellt. Zur besseren Orientierung wird der Standort des Betrachters im Plan durch einen blauen Punkt gekennzeichnet. Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Jede Veränderung der Grundrisse oder an den Brandschutz- bzw. Notfalleinrichtungen muss zur einer Überarbeitung der Pläne führen.
Die Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt. Pläne werden standartmäßig im DIN-Format A3 erstellt. Weitere Formate auf Anfrage möglich. Zu jedem Plan gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges.
Montagestellen gemäß DIN ISO 23601:
- Hauptzugänge an Geschossen
- In der Nähe von Aufzügen und Treppen
- In jedem Zimmer (Hotel)
- An Versammlungsorten
- An Flurgabelungen und Abzweigungen